Nordergaard - Hus GbR auf Pellworm Nordermitteldeich 50
www.nordergaardhus.de Tel 04844 7899 707
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Die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1. Gastaufnahme Vertrag
Der Gastaufnahme Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bzw. dessen Vertretung ( z.B der Zentralen Zimmervermittlung ) die Ferienwohnungs - Bestellung bestätigt ist.
2. Verpflichtung Vermieter
Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist dem Gast Schadensersatz zu leisten.
3. Verpflichtung Gast
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis für die Ferienwohnung für die Vertragsdauer rechtzeitig zu entrichten. Dies gilt auch, wenn die Ferienwohnung - unerheblich aus welchem Grund - nicht in Anspruch genommen wird.
4. Storno
Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Vermieter ersparten Aufwendungen (z.B. Bettwäsche, ´Handtücher, Heizung, Strom, Wasser) abzusetzen.
Die vom Vermieter eingesparten Aufwendungen betragen nach ständiger Rechtsprechung:bei Vermietung von Ferienwohnungen von 0-10%
des vereinbarten Mietpreises einschl. Mehrwertsteuer.
Wir empfehlen denn Abschluss einer Reiserücktrittversicherung
5. Schadensbegrenzung
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben angehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit neu zu vermieten.
6. An- und Abreise
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um17:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Pellworm